Sozialplan Betriebsrat Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.sozialplan.de
www.sozialplan.de
Unsere Angebote
Anwalt suchen
Fragen stellen
Onlineberatung
Sozialplan Infos
Muster/Vorlagen
Rechtswörterbuch
Aktuelles
Anmelden
Details
17.05.2007
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Interessenausgleich und Sozialplan: Die richtige Taktik bei Verhandlungen entscheidet

Was Arbeitgebern geraten wird, kann man beim Verlag für die deutsche Wirtschaft nachlesen. Das ist natürlich auch für Betriebsräte interessant. Der erste (und damit wichtigste) Tipp von 9 genannten ist: "Ihre Taktik sollte sein, zunächst über den Interessenausgleich und getrennt davon später über den Sozialplan zu verhandeln.". Häufig allerdings lassen sich Betriebsräte auf Verhandlungen über einen Interessenausgleich ein, ohne gleichzeitig den Sozialplan zu verhandeln. Selbst in grossen Konzernen schliessen Konzernbetriebsräte nicht selten einen isolierten Interessenausgleich ab, die lokalen Betriebsräte müssen dann sehen, wie sie an einen Sozialplan kommen.

Michael W. Felser

Rechtsanwalt

Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte


Service

Infos


Experte vor Ort


Frage

stellen


Online

Beratung


Online

Lexikon


Bücher


Checks


Muster

Vorlagen