Auch im Bereich Sozialpläne ist ein merklicher Abbau von bisher allgemein anerkannten Arbeitnehmerrechten zu verzeichnen. Immer mehr Sozialpläne sehen geringe Abfindungen vor neben einer Betriebsvereinbarung "Turboprämie", mit denen den Arbeitnehmern der Kündigungsschutz abgekauft wird. So wird eine Sozialauswahl möglich, die kaum noch den Namen verdient.
Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwält