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03.03.2008
Rechtsanwälte Felser

Michael W. Felser

Rechtsanwalt
Uhlstraße 19 - 23
50321 Brühl



Telefon :+49 2232 945040 0
Telefax :+49 2232 945040 50

Sozialplanabfindung: Betriebsratsrolle rückwärts

Auch ein bereits unterzeichneter Sozialplan kann rückwirkend zum Nachteil der Arbeitnehmer geändert werden. Ein schutzwürdiges Vertrauen auf eine bestimmte Sozialplanabfindung besteht insbesondere nicht, wenn eine genaue Berechnung der Abfindung noch nicht möglich ist, so das Bundesarbeitsgericht.


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