Wolfgang Steen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Steen Fachanwälte für Arbeitsrecht
Kurze Mühren 1 20095 Hamburg
Telefon :+49 40 8793104
Telefax :+49 40 8793105
Internet: www.steenrae.de
KURZINFO
Rechtsanwalt Steen ist spezialisiert im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Er vertritt Arbeitnehmer (keine Arbeitgeber) und berät Betriebsräte in allen Branchen und sämtlichen Konflikfeldern - bei einzelnen Gremien schon über Jahrzehnte.
Das Motto der Kanzlei lautet: "Konsequente Interessenvertretung in Sachen Recht und Arbeit".
Rechtsanwalt Steen ist einer der vier meist emfohlenen Arbeitsrechtler in Hamburg. Andere Anwälte nennen ihn „kompetent und geschickt, konstruktiv und zielorientiert“ (laut Juve-Handbuch – 2005/06).
Er ist gleichfalls Autor verschiedener arbeitsrechtlicher Fachartikel und veranstaltet Betriebsratsschulungen im Hotel Hafen Hamburg - www.seminare37absatz6.de.
LEBENSLAUF
Wolfgang Steen - geb. 1954 in Glückstadt/Elbe
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verheiratet, 2 Kinder
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Ausbildung als Bankkaufmann, 2 Jahre Tätigkeit im Sozialamt Billstedt, anschl. Studium (2. Bildungsweg) Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg; Abschluss: Dipl.-Volkswirt
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Jura-Studium Universität Hamburg, Großes Juristisches Staatsexamen 1986
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Mitglied und Namensgeber der Sozietät Gaidies, Steen & Partner, Hamburg (bis 2004), anschl. Aufbau der Sozietät Steen Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht
AKTUELLES ::
- Fachartikel und Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Wolfgang Steen
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Das neue Arbeitnehmerüberlassungsrecht - 2. Aufl. Bund Verlag, 2007
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"Änderungskündigung in die Leiharbeit?" - Aktuelle Rechtsprechung zum Schutz bestehender Arbeitsbedingungen, Newsletter 20/07 vom 26.09.2007
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"Leistungsentgelte nach § 18 TVöD" - Fragen und Antworten aus der Praxis, Der Personalrat, Heft 4/2007, Seite 136 bis 140
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Individualarbeitsrecht - Streichung einer Hierarchieebene, Urteilsanmerkung in Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 5 / 2004, Seite 319 bis 320
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Ausschlussfrist für Kündigungen - Verwirkung, ablehnende Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 15.8.2002, 2 AZR 514/01 = AiB 2004, 127-128
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Weihnachtszuwendungen und Fehlzeiten, erläuternde, teils ablehnende Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 7.8.2002, 10 AZR 709/01 = AiB 2004, 63-64
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Entgeltfortzahlung und regelmäßige Überstunden, BAG, Urteil vom 26.06.2002 - 5 AZR 592/00, in Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 1 / 2004, Seite 61 bis 63
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Entgeltfortzahlung und Arbeitszeitkonten, BAG, Urteil vom 13.03.2002 - 5 AZR 470/00, mit Anmerkung RA Steen, Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 9/2003, Seite 567 bis 568
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Wahlanfechtung bei Arbeitnehmerüberlassung, kurze, erläuternde Anmerkung zur Entscheidung des ArbG Frankfurt vom 22.5.2002, 2 BV 148/02 = AiB 2003, 626-627
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Entgeltfortzahlung nach Wartezeit, ablehnende Anmerkung zur Entscheidung des BAG vom 12.12.2001, 5 AZR 248/00 = AiB 2002, 647-648
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Aufhebungsanspruch Werkvertragsbeschäftigung; BAG, Beschluss vom 1.8.1989 - 1 ABR 54/88 - mit Urteilsanmerkung von RA Wolfgang Steen in: Arbeitsrecht im Betrieb, Heft 5/1990, Seiten 200-203
FACHBEITRÄGE ::
- Leistungsvergütung nach TVöD - Fragen und Antworten aus der Praxis
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Umsetzung der Leistungsvergütung an den bundesdeutschen Verkehrsflughäfen
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Langzeitkonten - "Alternative zur Rente mit 67"; Konzeptentwicklung für verschiedene Betriebsräte
MITGLIEDSCHAFTEN ::
- Hamburgische Anwaltskammer
- Hamburgischer Anwaltsverein
- Gewerkschaft verdi (Fördermitglied)
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