Gesetzliche Regelungen zum Sozialplan finden sich im Betriebsverfassungsgesetz. Doch auch im Baurecht gibt es einen Sozialplan (§ 180 BauGB).
Betriebsverfassungsgesetz
Betriebsverfassungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424) geändert worden ist.
Zweiter Unterabschnitt - Betriebsänderungen
§ 111 Betriebsänderungen
§ 112 Interessenausgleich über die Betriebsänderungen, Sozialplan
§ 112a Erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
§ 113 Nachteilsausgleich
Sechster Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 121 Bußgeldvorschriften
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