Sozialplan Betriebsrat Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.sozialplan.de
www.sozialplan.de»Sozialplan Infos»Urteile»Interessenausgleich in der Insolvenz
Unsere Angebote
Anwalt suchen
Fragen stellen
Onlineberatung
Sozialplan Infos
Muster/Vorlagen
Rechtswörterbuch
Aktuelles
Anmelden

BAG: Betriebsänderung und Interessenausgleich in der Insolvenz

Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.

 

Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 18.11.2003, Az.: 1 AZR 30/03

Service

Infos


Experte vor Ort


Frage

stellen


Online

Beratung


Online

Lexikon


Bücher


Checks


Muster

Vorlagen