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Sozialplan Betriebsrat Anwalt
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www.sozialplan.de»Sozialplan Infos»Urteile»Interessenausgleich in der Insolvenz
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| Die Verpflichtung des Insolvenzverwalters, den Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung zu unterrichten, diese mit ihm zu beraten und den Versuch eines Interessenausgleichs zu unternehmen, besteht auch dann, wenn der Betriebsrat erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gewählt wurde.
Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 18.11.2003, Az.: 1 AZR 30/03 |  |
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