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Muster Sozialplan

Neben den klassischen Abfindungssozialplänen gibt es als Instrumente moderner Beschäftigungspolitik zunehmend Transfersozialpläne, die sicherstellen sollen, dass die Entlassenen nach einem "Qualifizierungsupdate" wieder einen Arbeitsplatz finden. Eine Sammlung von Mustern und Vorlagen verschiedener Sozialpläne gibt's ... [hier]

Urteile zum Sozialplan

1. Sozialplanleistungen dürfen nicht vom Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungs- schutzklage abhängig gemacht werden. An dieser Rechtslage hat sich durch den zum 1. Januar 2004 neu eingeführten § 1a KSchG nichts geändert.

 

2. Die Betriebsparteien sind nicht gehindert, bei einer Betriebs- änderung im Interesse des Arbeitgebers an alsbaldiger Planungssicherheit zusätzlich zu einem Sozialplan in einer freiwilligen Betriebsvereinbarung Leistungen für den Fall vorzu- sehen, dass der Arbeitnehmer von der Möglichkeit zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage keinen Gebrauch macht. Das Verbot, Sozialplanleistungen von einem entsprechenden Verzicht abhängig zu machen, darf dadurch nicht umgangen werden (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 31.5.2005, Az.: 1 AZR 254/04).

 

Weitere Rechtsprechung zum Sozialplan ... [hier]

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Der Sozialplan

Der Sozialplan dient nach § 112 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) "dem Ausgleich oder der Milderung der wirtschaftlichen Nachteile", die Arbeitnehmer infolge einer Betriebsänderung erleiden. In Betrieben mit Betriebsrat kann dieser ab einer Zahl von mehr als 20 regelmäßigen Mitarbeitern bei Betriebsänderungen einen Sozialplan verlangen und sogar gegen den Willen des Arbeitgebers in einer Einigungsstelle durchsetzen. Sozialpläne regeln Abfindungszahlungen, aber auch die Erstattung von Fahrt- und Umzugskosten und Maklerkosten oder einen Anspruch auf Fortbildung. Die Höhe der Abfindung wird mit einer Abfindungsformel festgelegt, die zumeist Betriebszugehörigkeit, Alter und Gehalt berücksichtigt.

  

Voraussetzung für einen Abfindungsanspruch aufgrund eines Sozialplans ist, dass der Betroffene dem Geltungsbereich des Sozialplans unterfällt. Befristet Beschäftigte oder Minijobber sind häufig aus dem Geltungsbereich ausgenommen. Ein häufiger Streitpunkt ist die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Sozialplan ... [mehr]

Interessenausgleich

Nicht selten im selben Atemzug genannt und doch ein Unterschied. Beim  Interessenausgleich  geht es darum, mit dem Betriebsrat eine Verständigung über das "Ob" und "Wie" der geplanten Betriebsänderung zu versuchen. In den Interessenausgleich gehören daher Regelungen über die Art und Weise der Durchführung des Personalabbaus, z.B. die Auswahl der infolge des Personalabbaus ausscheidenden Arbeitnehmer. Das unterscheidet den Interessenausgleich, was häufig nicht auseinander gehalten wird, vom Sozialplan ... [mehr]

Einigungsstelle

Die "Macht" der Einigungsstelle bei Sozialplanverhandlungen hat durch zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zugenommen, da die Entscheidungen der bzw. dem Einigungsstellenvorsitzenden einen enormen Spielraum bei der Festlegung des Abfindungsvolumens des Sozialplans zubilligen. Eine gerichtliche Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs ist danach kaum noch aussichtsreich ... [mehr]

Interviews/Empfehlungen


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Die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung wegen Verlustes des Arbeitsplatzes ist, wenn die Abfindungszahlung während des Bezugs von Grundsicherungsleistungen erfolgt, beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen (Leitsatz des Bundes...

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Einige Informationen zur Mitbestimmung und zu den Informationsrechten und Beratungsrechten bei Betriebsänderung, Interessenausgleich, Sozialplan und Transfersozialplan finden Betriebsrat...

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Auf Sozialplan.de . einer Themendomain von Juracity - Recht für Alle! - findet der Betriebsrat, Personalrat und die Mitarbeitervertretung ab sofort den in der Beratung und Vertretung bei Unternehmensübernahme, Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan erfahrenen Rechtsan...

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