Sozialplan Betriebsrat Anwalt

HilfeNewsletterAGBKontaktImpressumPresseMediadaten
www.sozialplan.de
www.sozialplan.de»Sozialplan Infos»Urteile»Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Unsere Angebote
Anwalt suchen
Fragen stellen
Onlineberatung
Sozialplan Infos
Muster/Vorlagen
Rechtswörterbuch
Aktuelles
Anmelden

BAG: Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats

Der Abschluss des Sozialplans für von einer Betriebsänderung betroffene Arbeitnehmer fällt in den Zuständigkeitsbereich des Gesamtbetriebsrats wenn die in dem Interessenausgleich vereinbarte Betriebsänderung nicht nur einen einzigen Betrieb, sondern die Mehrzahl der Betriebe der Arbeitgeberin betrifft und die Durchführung der Betriebsänderung betriebsübergreifend einheitliche Kompensationsregelungen erfordert.

 

Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 23.10.2002, Az.: 7 ABR 55/01

Service

Infos


Experte vor Ort


Frage

stellen


Online

Beratung


Online

Lexikon


Bücher


Checks


Muster

Vorlagen